C-Junioren von Wacker Gotha reisten nicht nach Erfurt

Torsten Graf, 21.06.2011

C-Junioren von Wacker Gotha reisten nicht nach Erfurt

Urteil in der Verbandsliga

Das Sportgericht des Thüringer Fußball-Verbandes (TFV) hat den Nichtantritt der C-Junioren des FSV Wacker 03 Gotha zum Punktspiel Nr.128 der Verbandsliga am 19.06.2011 beim FC Rot-Weiß Erfurt II im Rahmen eines schriftlichen Einzelrichterverfahrens verhandelt:

Das Punktspiel Nr. 128 wird wegen schuldhaftem Nichtantritt mit 2:0 Toren und drei Punkten für die Mannschaft des FC Rot-Weiß Erfurt II als gewonnen, und mit 0:2 Toren und 0 Punkten für die Mannschaft des FSV Wacker 03 Gotha als verloren gewertet. Mit der Spielwertung gilt das Spiel als ausgetragen.

Der Verein FSV Wacker 03 Gotha wird in Anwendung des § 14 Ziffer 2 der Spielordnung mit Verweis auf 2.10 des Strafenkataloges der RVO des TFV zur Zahlung eines Strafgeldes in Höhe von 130,00 € verurteilt.

Hartmut Gerlach


Quelle:http://www.tfv-erfurt.de