Zahlung von Mitgliedsbeiträgen

Torsten Graf, 02.04.2019

Zahlung von Mitgliedsbeiträgen

Laut Satzung sind alle Mitglieder des FSV Wacker 03 Gotha verpflichtet, einen jährlichen Mitgliedsbeitrag zu zahlen. Die Höhe des Beitrages wurde in der Mitgliederversammlung im vergangenen Jahr neu festgelegt. Der Zahlung der Beiträge erfolgt per Überweisung auf der Grundlage einer per Post zugesandten Rechnung oder im Lastschriftverfahren, in Ausnahmefällen mittels Bareinzahlung.  

Falls der Beitrag bisher noch nicht überwiesen bzw. per Lastschrift eingezogen wurde, bitten wir darum, den Beitrag spätestens bis 30.4.19 auf das Vereinskonto zu überweisen oder  im Nachwuchsbereich  über den verantwortlichen Übungsleiter einzuzahlen.


Quelle:Jürgen Thara