Beschluss des TFV zur Fortführung des Landespokals

Torsten Graf, 19.05.2021

Beschluss des TFV zur Fortführung des Landespokals

Am vergangenen Montagabend kam es zu einer weiteren Online-Zusammenkunft zwischen dem TFV und den Vertretern der 32 noch im Landespokal befindlichen Vereine.

Folgender Beschluss wurde hierbei gefasst:

"Die 32 Mannschaften, die sich derzeit im Landespokal Thüringens befinden, bekommen bis zum 25.05.21,16 Uhr, Zeit, um sich entweder für einen freiwilligen Verzicht oder die weitere Teilnahme an diesem Wettbewerb schriftlich zu entscheiden. Dazu haben die Vereine am Montag (17.05.21) eine von Joachim Zeng, Sachgebietsleiter Spielbetrieb, unterzeichnete ausführliche Unterlage und Vereinbarung erhalten.

In den Dokumenten befinden sich auch Informationen zu den Durchführungsbestimmungen des DFB für die 1. Pokal-Hauptrunde, wobei Zeng bereits die wesentlichsten Bestimmungen aus der 81 Seiten starken Durchführungsbestimmung herausgefiltert hat.

Die Vereine werden darüber hinaus über diese Spieltermine informiert:

3. Hauptrunde: Mittwoch, 16.06.21 Achtelfinale: Sonntag, 20.06.21 Viertelfinale: Mittwoch, 23.06.21 Halbfinale: Sonntag, 27.06.21 Finale: Mittwoch, 30.06.21

Dabei ist in Abänderung der noch im Wettbewerb teilnehmenden Mannschaften eine Änderung dieser Spieltage durch den Spielausschuss möglich (z. B. Wegfall einzelner Wochentagsspieltage). Wörtlich heißt es: „Wenn sich mehr als 16 Mannschaften für eine weitere Teilnahme am Landespokalwettbewerb entscheiden, werden die Spiele der 3. Hauptrunde wie im Oktober 2020 ausgelost am 16.06.2021 ausgetragen. Eine sich daraus möglicherweise ergebende Teilnehmerzahl von weniger als 16 Mannschaften für das Achtelfinale wird bei der Auslosung der Spiele für den 20.06.2021 durch die entsprechende Anzahl an Freilosen ausgeglichen… Sollten Spiele auf Grund von bestehenden Verordnungen, Platzsperren, Corona-Fällen, Quarantäne und ähnlichen Umständen nicht durchgeführt werden können, scheidet die betreffende Mannschaft automatisch aus dem Wettbewerb aus. Das Recht des Heimrechttausches bei Willensübereinstimmung bleibt davon unberührt, soweit damit keine Änderung des Spieltermins bewirkt wird. Sind beide Spielpartner aufgrund bestehender Ordnungen, Platzsperren, Corona-Fällen, Quarantäne oder ähnlichen Umständen nicht spielberechtigt oder spielfähig, scheiden beide Mannschaften aus dem Wettbewerb aus.“

Die Vereine bekommen im Anschreiben des TFV zudem diese Erläuterungen zu ihren Entscheidungen:

Wenn Vereine freiwillig ausscheiden, erhalten sie aus dem ‚Solidartopf’ einen Betrag von 2.000 Euro (brutto). Eine sportrechtliche Sanktionierung findet deswegen nicht statt.

Wenn Vereine weiter am Wettbewerb teilnehmen wollen, kann eine Zusage über eine mögliche Zahlung aus dem ‚Solidartopf’ noch nicht erfolgen. Sie ergebe sich, so ist zu lesen, in Abhängigkeit der weiter im Wettbewerb verbleibenden Mannschaften aus der Höhe der Gesamtabtretung des Teilnehmers am DFB-Pokal abzüglich der Zahlungen an den unterlegenen Finalisten sowie den freiwillig ausscheidenden Mannschaften.

Schließlich wird darauf hingewiesen, dass nach Eingang aller Erklärungen und der Bestätigung durch den TFV-Vorstand die Ansetzung der Spiele bzw. soweit notwendig die Auslosung unter notarielle Aufsicht erfolgt. Der Finalort wird gesondert festgelegt."


Quelle:Hartmut Gerlach - Thüringer Fußball-Verband