Neue Stadionordnung für das Volkspark-Stadion
Thomas Fiedler, 07.01.2026
Die folgenden Punkte sind ein Auszug aus der neuen Stadionordnung, die in ihrer Gänze auf der Homepage des Zweckverbandes www.volksparkstadion-gotha.de unter dem Menüpunkt „Dokumente“ abrufbar ist. Laut Information wird ein Kurzaushang an allen Stadioneingängen angebracht.
Besonders die farblich gekennzeichneten Eintragungen sind deshalb durch uns und unsere Zuschauer zu beachten sowie umzusetzen.
Stadionordnung (Verhalten & Hausrecht)
- Das Hausrecht liegt beim Zweckverband; Vereine und sonstige Nutzer üben im Rahmen ihrer genehmigten Nutzung ebenfalls Hausrecht aus.
- Den Anweisungen von Ordnungskräften, Stadionpersonal und Platzwarten ist jederzeit Folge zu leisten.
- Rauchverbot auf den Sitzplatztribünen sowie in allen geschlossenen Räumen; Rauchen ist ausschließlich in ausgewiesenen Raucherzonen zulässig. Als Raucherzonen gelten insbesondere die Bereiche an Papierkörben, an denen Aschenbecher angebracht sind (einschließlich E-Zigaretten).
- Ordnung & Sauberkeit: Müll und Verunreinigungen, die über das übliche Maß hinausgehen, sind vom Nutzer selbst zu beseitigen und ordnungsgemäß zu entsorgen.
Nutzungsordnung (Antrag & Nutzung)
- Vereine mit Sitz im Landkreis Gotha nutzen das Stadion für den üblichen Trainings-, Lehr- und Wettkampfbetrieb unentgeltlich, soweit keine Gewinnerzielungsabsicht erkennbar ist.
- Für regelmäßig wiederkehrende Trainingszeiten und gemeldete Wettkampftermine können Vereine einen vereinfachten Antrag per E-Mail stellen; die Nutzung gilt nach Bestätigung per E-Mail durch den Zweckverband als genehmigt.
- Bei entgeltlicher Nutzung sind schriftliche Nutzungsverträge abzuschließen.
- Für jede Nutzung ist eine verantwortliche Ansprechperson zu benennen, die während der Nutzung erreichbar ist.
- Die genutzten Sportanlagen sind vor Beginn der Nutzung durch die verantwortliche Person auf einen sicheren und funktionsfähigen Zustand zu prüfen; festgestellte Schäden oder Mängel sind unverzüglich zu melden.
Entgeltordnung (Kosten & Bagatellgrenze)
- Für Vereine aus dem Landkreis Gotha entstehen Entgelte nur bei Nutzungen gemäß § 3 der Entgeltordnung (Gaststätte, Küchennutzung, Vereinsraum).
Die Vereinsverantwortlichen werden gebeten, die Übungsleiter, Trainer sowie weitere verantwortliche Personen über die Änderungen der Stadion-, Nutzungs- und Entgeltordnung zu informieren. Dies ist hiermit erfolgt.