Oberliga-Fußballspiel gegen Zwickau hat ein Nachspiel
Torsten Graf, 20.02.2011
Gut eine Woche nach den Vorfällen während der Fußball-Oberligapartie zwischen Wacker Gotha und dem FSV Zwickau hat sich das Sportgericht des Nordostdeutschen Fußballverbands (NOFV) der Sache angenommen.
Gotha. Neben vier ausgesprochenen Platzverweisen von Schiedsrichter Schwermer, jeweils zwei für jede Mannschaft, wird sich das Sportgericht des NOFV wohl weiteren Geschehnissen widmen. Zum einen sind Spieler und Offizielle des FSV Zwickau auf das Schiedsrichtergespann losgegangen. Daraufhin wurden drei Sonderberichte vom Unparteiischen gegen den FSV Zwickau auf dem Spielberichtsbogen vermerkt.
Zum anderen steht zur Debatte, ob Wacker Gotha den Sicherheitsbestimmungen des NOFV in ausreichender Weise nachgekommen ist. Kurz vor Abpfiff der Partie waren einige Fans, die eindeutig nicht dem Zwickauer Anhang zuzurechnen sind, auf das Spielfeld gestürmt. Wacker Gotha distanzierte sich von diesen Fans. Man hoffe zudem, dass man als Ersttäter mit einer glimpflichen Strafe davon komme.
Beide Vereine wurden gebeten eine Stellungnahme abzugeben, sagte der Leiter des Spielbetriebs des NOFV, Wilfried Riemer. Eine Entscheidung des Sportgerichts wird Anfang nächster Woche erwartet. Maßgeblich für das Urteil wird wohl neben den Berichten des Schiedsrichtergespanns, die Einschätzung des NOFV-Beobachters Bernd Stumpf sein, der vergangenen Samstag im Gothaer Volkspark-Stadion vor Ort war. Die Oberligapartie war im Vorhinein mit der Sicherheitsstufe der Kategorie 1 (Spiele mit erhöhtem Risiko) eingestuft worden.
Unterdessen erhebt der FSV Zwickau schwere Vorwürfe gegen den Polizeieinsatz im Rahmen der Oberligapartie. In einer Stellungnahme des Vereins und des Fanprojekts wird eine Aufklärung der Vorfälle seitens der zuständigen Polizei gefordert und eine Dienstaufsichtsbeschwerde angekündigt.
Quelle:http://www.thueringer-allgemeine.de